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  • Das Gesetz über GVO wird im September 2026 in Kraft treten
    Опубликовано: 2023-09-28 16:09:57

    Die Ukraine verabschiedet das Gesetz "Über die staatliche Regulierung gentechnischer Tätigkeiten und die staatliche Kontrolle des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen und Produkte" (Nr. 3339-IX), das umfassende Regeln und Organisationsprinzipien für gentechnische Tätigkeiten, einschließlich der staatlichen Aufsicht über die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und den Verkehr mit gentechnisch veränderten Produkten, festlegt. Dies teilte die Vereinigung Ukrainian Agribusiness Club mit.

    Dieses Gesetz sieht die Einführung einer wirksamen Kontrolle in der Ukraine vor, insbesondere im Bereich der GVO:

    Trennung der Befugnisse der staatlichen Behörden auf dem Gebiet der GVO.
    Verbesserung des GVO-Risikobewertungssystems und Einführung europäischer Mechanismen für die staatliche Registrierung von GVO.
    Klärung der Anforderungen an die Kennzeichnung von GVO-Produkten und Festlegung von Regeln für deren Rückverfolgbarkeit.
    Verstärkung der staatlichen Kontrolle über den Verkehr mit GVO.
    Das Gesetz wird in 3 Jahren, am 16. September 2026, in Kraft treten. In dieser Zeit soll ein System von Verordnungen entwickelt werden, um die umfassende Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

    Sobald die Ukraine Mitglied der Europäischen Union wird, werden alle Registrierungen von GVO-Sorten, die nicht in europäischen Registern aufgeführt sind, gelöscht. Die im staatlichen Register für GVO enthaltenen Daten verlieren den Status einer amtlichen Information. Anträge auf staatliche Registrierung, die nicht für die Aufnahme in das staatliche GVO-Register genehmigt wurden, werden ohne Berücksichtigung an den Antragsteller zurückgeschickt.

    Nach dem neuen Gesetz ist dies verboten:

    Die Durchführung von Forschungs- und Versuchsvorhaben mit gentechnisch verändertem Mais im Freiland, seine staatliche Registrierung, die Markteinführung und die Einfuhr, außer zu Forschungszwecken mit entsprechender Genehmigung.
    Anbau von gentechnisch veränderten Zuckerrüben und Raps für 5 Jahre, außer für den Anbau zu Forschungs- und Versuchszwecken im Freiland mit einer entsprechenden Genehmigung.
    Mit der Einführung eines solchen Systems soll der illegale Handel mit GVO unterbunden und die Branche für den Endverbraucher transparenter und verständlicher gemacht werden.

    agrinews.com.ua

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