Seit dem 1. Januar ist der grenzüberschreitende Mechanismus zur Anpassung von CO₂-Emissionen an den Grenzen – CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) – in der Europäischen Union offiziell in Kraft. Importeure in der EU müssen nun spezielle Zertifikate erwerben, deren Kosten dem CO₂-Ausstoß der importierten Waren entsprechen. Es handelt sich dabei im Prinzip um eine CO₂-Steuer auf Produkte mit hohem CO₂-Fußabdruck.
CBAM gilt für Güter, deren Produktion mit erheblichen CO₂-Emissionen verbunden ist, insbesondere Stahl, Zement, Strom und andere energieintensive Produkte. Der Mechanismus ist Teil des „Europäischen Green Deals“ und zielt darauf ab, die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern. Sein Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen: Europäische Hersteller tragen erhebliche Kosten für die Einhaltung von Umweltstandards, während Importe aus Ländern ohne solche Anforderungen günstiger sein können.
Die Entwicklung des CBAM-Mechanismus wurde 2019–2020 fortgesetzt, und die endgültige Entscheidung über seine Einführung fiel 2022. Ab dem Zeitpunkt der Einführung müssen Importeure in der EU die Differenz zwischen den CO₂-Standards der Europäischen Union und denen des Ursprungslandes der Waren durch den Kauf entsprechender Zertifikate ausgleichen.
Mitte Juli 2025 beantragte die Ukraine bei der Europäischen Kommission offiziell die Verschiebung der Anwendung des CBAM-Mechanismus für ukrainische Exporteure und reichte alle erforderlichen Unterlagen ein. Bis zum 1. Januar war jedoch noch keine entsprechende Entscheidung in Brüssel gefallen. Dies bedeutet, dass ukrainische Unternehmen seit Jahresbeginn bei Exporten in die EU grundsätzlich eine Art „CO₂-Steuer“ zahlen müssen.
Laut Schätzungen des ukrainischen Arbeitgeberverbandes belief sich das Volumen der ukrainischen Exporte von CBAM-pflichtigen Waren in die EU im Jahr 2023 auf 3,6 Milliarden US-Dollar, was 9,9 % der gesamten Exporte des Landes entspricht. Gleichzeitig war der Anteil der EU an der Exportstruktur einzelner Güter kritisch hoch: 78,3 % der Stromexporte, 80,7 % der Aluminiumexporte, 82,5 % der Eisenmetalle und Metallprodukte, 86,5 % der Zement- und Zementklinkerexporte sowie 90,0 % der Düngemittelexporte.
Analysten prognostizieren, dass das ukrainische BIP im ersten Jahr der vollständigen Inbetriebnahme des Mechanismus um 4,8 % und die Warenexporte in die EU um 7,8 % sinken könnten. Die Steuereinnahmen des Staatshaushalts würden in diesem Szenario um etwa 2,8 Milliarden US-Dollar pro Jahr zurückgehen, und der Rückgang der Wirtschaftstätigkeit könnte zum Verlust von rund 73.100 Arbeitsplätzen führen. Mittelfristig, im Zeitraum 2030–2035, könnten die gesamten Arbeitsplatzverluste fast 120.000 erreichen, und dem Staatshaushalt würden bis zu 3,6 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen entgehen.
Neben den direkten finanziellen Verlusten achten Unternehmen auch auf indirekte Risiken. Insbesondere geht es um die mögliche Schließung des europäischen Marktes für Exporteure aus Drittländern, die sich nicht an die neuen Anforderungen anpassen können. In diesem Fall werden diese Anbieter nach alternativen Absatzmärkten suchen, und die Ukraine könnte einer davon sein, was den Wettbewerbsdruck auf dem heimischen Markt zusätzlich erhöhen wird.
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