Ukrainisches Holz wird künftig eine bestätigte legale und ökologische Herkunft für den Export in EU-Länder aufweisen. Das Ministerkabinett hat ein Pilotprojekt genehmigt, das es Unternehmen ermöglicht, präzise geografische Koordinaten ihrer Abholzungsgebiete über ein elektronisches System bereitzustellen und so das Risiko illegaler Abholzung und Korruption zu verringern. Dies teilte das ukrainische Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft mit.
Am 28. November verabschiedete die Regierung eine Resolution „Zur Umsetzung eines Pilotprojekts zur Anwendung der EU-Gesetzgebung zur Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung“. Das Dokument ist der erste Schritt zur Harmonisierung der ukrainischen Gesetzgebung mit der EU-Verordnung 2023/1115. Hauptziel ist die Sicherstellung der legalen Herkunft von Holz und Holzprodukten sowie die Gewährleistung, dass deren Ernte nicht zu Entwaldung geführt hat.
Zur Umsetzung der Initiative führt die Regierung ein zweijähriges Pilotprojekt durch – ein elektronisches Exporteurkonto, das Teil des Einheitlichen Staatlichen Systems für elektronische Holzbuchhaltung wird. Über diese Plattform können Unternehmen die Herkunft ihres Holzes bestätigen, die Koordinaten der Erntestellen angeben und die notwendigen Exportdokumente erstellen.
Das System ermöglicht die lückenlose Rückverfolgung des Holzes von der Ernte bis zum Export und macht die Teilnahme am Markt für illegale Rohstoffe praktisch unmöglich. Dies reduziert nicht nur das Korruptionsrisiko, sondern erhöht auch die Transparenz und Kontrolle der Forstwirtschaft in der Ukraine.
Der stellvertretende Minister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft, Taras Vysotsky, betonte, dass das Projekt ukrainischen Produzenten einen direkten Zugang zum europäischen Markt eröffnet. „Ukrainisches Holz auf dem europäischen Markt wird nicht nur wettbewerbsfähig, sondern auch nachweislich legal und umweltfreundlich sein“, erklärte er.
Das Projekt bietet der Ukraine zahlreiche Vorteile: garantierten Zugang zum EU-Markt für Holz, vollständige Rückverfolgbarkeit des Handels, Reduzierung des Korruptionsrisikos und illegaler Abholzung sowie Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaftsentwicklung. Nach Abschluss der zweijährigen Pilotphase wird das Wirtschaftsministerium einen Bericht und Vorschläge für die endgültige Umsetzung der EU-Anforderungen in nationales Recht erarbeiten.
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