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  • In der Ukraine haben bereits 171 Unternehmen und Gemeinden aus 14 Regionen das vereinfachte Verfahren zur Umwidmung von Grundstücken genutzt
    Опубликовано: 2025-10-17 14:08:39

    In der Ukraine haben bereits 171 Unternehmen und Gemeinden aus 14 Regionen das vereinfachte Verfahren zur Umwidmung landwirtschaftlicher Grundstücke in Industrie- und Energienutzung genutzt. Dies ermöglicht einen schnelleren Bau neuer Unternehmen und Kraftwerke.

    Die Ergebnisse der Gesetzesumsetzung wurden auf dem Kiewer Internationalen Wirtschaftsforum vom stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung der Werchowna Rada, Dmytro Kysylewski, vorgestellt. Er ist auch der Initiator der Initiative zur Verkürzung der Frist für die Umwidmung von ein bis drei Jahren auf eineinhalb Monate.

    Ihm zufolge betreffen die Entscheidungen zur Umwidmung verschiedene Objekttypen: 75 Grundstücke für Produktion und Lager, 42 Grundstücke für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, 26 Grundstücke für Industrieproduktion und Industrieparks sowie weitere 28 Grundstücke für sonstige Objekte.

    Die meisten positiven Entscheidungen wurden in den Regionen Kiew, Transkarpatien, Riwne, Schytomyr und Kirowohrad getroffen. In den Regionen Sumy, Donezk, Saporischschja, Iwano-Frankiwsk, Luhansk, Odessa, Charkiw, Cherson, Chmelnyzkyj und Tscherkassy wurden hingegen noch keine Entscheidungen getroffen.

    Insgesamt wurden 1.050 Hektar Land im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens umgewidmet. Davon wurden 434 Hektar für erneuerbare Energien, 385 Hektar für Produktion und Lager, 121 Hektar für Industrieanlagen und Industrieparks und 110 Hektar für andere Zwecke umgewidmet.

    Kysylewskyj betonte, dass der Erwerb von Grundstücken und deren Umwidmung bisher zu den langwierigsten und korruptionsanfälligsten Phasen von Investitionen in Industrie und Energie gehörten. Das Verfahren dauert nun 1,5–2 Monate. Das spart Zeit und Geld für den Start neuer Produktionsanlagen. Zudem erfahren Investoren selbst in Kriegszeiten eine bessere staatliche Unterstützung.

    Das vereinfachte Verfahren gilt für landwirtschaftliche Flächen außerhalb von Siedlungen ohne städtebauliche Unterlagen zur Platzierung von Industrie- und Energieanlagen. Dazu gehören Industriegebäude und Lagerhallen, Pipelines und Stromleitungen (mit Ausnahme der wichtigsten Öl- und Gaspipelines), komplexe Industrieanlagen sowie Gebäude für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei.

    Grundlage für die Änderung des Verwendungszwecks ist ein begründeter Beschluss des Gremiums für Stadtplanung und Architektur des Gemeinderats, das gleichzeitig die Funktion der städtebaulichen Auflagen und Beschränkungen für die Gestaltung der Anlage wahrnimmt. Das Gesetz 3563-IX (Nr. 9627), das das vereinfachte Verfahren einführt, trat am 28. Mai 2024 in Kraft.

    agrinews.com.ua

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