21 ноя, 14:04
Die Werchowna Rada der Ukraine hat ein Gesetz verabschiedet, das neue rechtliche und organisatorische Grundsätze für die Anwerbung von Investitionen in die Entwicklung der Fischerei festlegt. Der Gesetzentwurf Nr. 8119 wurde von 242 Abgeordneten unterstützt, und keiner sprach sich dagegen aus. Allerdings enthielt sich die „Holos“-Fraktion der Stimme.
Der Hauptzweck der neuen Gesetzgebung besteht darin, die Nutzung von Fischereigewässern für Aquakultur und spezialisierte kommerzielle Fischerei zu regeln. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, transparente Auktionen durchzuführen, um Investoren anzulocken, was zu einer effizienteren Nutzung der Wasserressourcen beitragen soll.
Das Gesetz sieht die Erstellung von Listen konkreter Objekte, die Investitionen erfordern, sowie die Festlegung klarer Förderbeträge für deren Entwicklung vor. Dies soll den Priorisierungsprozess für Unternehmer und potenzielle Investoren vereinfachen.
Darüber hinaus regelt das Dokument die Nutzung von Grundstücken in der Nähe von Fischereianlagen. Diese Gebiete können für die Platzierung temporärer Strukturen und Ausrüstung genutzt werden, die für die Umsetzung von Investitionsprojekten erforderlich sind. Außerdem wird die Überwachung der Umsetzung von Investitionsverträgen eingeführt, die die Vorlage von Berichten über deren Umsetzung vorsieht.
Die staatliche Agentur für die Entwicklung von Landgewinnungs-, Fischerei- und Ernährungsprogrammen stellt fest, dass das Gesetz gleiche Chancen für Unternehmer beim Zugang zu Investitionsmöglichkeiten schaffen wird. Es wird erwartet, dass dadurch das wirtschaftliche Potenzial der Branche und die Wettbewerbsfähigkeit der Ukraine bei der Produktion aquatischer biologischer Ressourcen erhöht werden.
„Dank der neuen Regeln wird die Transparenz des Prozesses der Anwerbung von Investitionen erheblich erhöht und die Risiken für Unternehmen werden auf ein Minimum reduziert. Dies macht die Beteiligung an der Entwicklung der Fischerei für Unternehmer attraktiver“, kommentierte Ihor Klymenok kommissarisch Leiter der staatlichen Fischereibehörde.
Der Gesetzesentwurf wurde von einer Gruppe von 20 Abgeordneten unter der Leitung von Oleksandr Haydu, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Agrar- und Landpolitik, initiiert. Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2022 vorgelegt und im Juni 2024 in erster Lesung verabschiedet. Seine Entwicklung war das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit von Parlamentariern, dem Ministerium für Agrarpolitik, der staatlichen Fischereibehörde und USAID-Experten im Rahmen des „AGRO“-Projekts.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes eröffnet neue Perspektiven für die Entwicklung der Fischerei in der Ukraine und macht die Branche transparenter und attraktiver für Investoren.
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